Freitag, 07.04.2006
16.00 – 17.00 Uhr
Geschichte und
Struktur des FJT für Neueinsteigerinnen – betrachtet im Kontext
der deutschen
Frauenbewegung
Friederike Wapler, Juristin,
Hannover
Prof. Dr. Sibylla
Flügge, FH Frankfurt/M
17.00 Uhr
Abendessen
18.30 Uhr
Senatsempfang im
Bremer Rathaus:
Empfang (Dr.
Arnold Knigge, Vertreter des Senats)
Begrüßung (Sabine
Heinke, "Frauen streiten für ihr Recht e.V.")
Sektempfang
Eröffnungsvortrag:
Wir sind Kanzlerin!
Von der Familienpolitik zur Frauenpolitik und zurück …
PD Dr. Sabine Berghahn
Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft an der Freien
Universität Berlin
Samstag, 08.04.2006
9.00 – 10.30 Uhr :
AG-Block I
Fortschritte im
Flüchtlingsrecht? Gender Guidelines und geschlechtsspezifische
Verfolgung
Auf
Aufforderung des UNHCR 1993
erließen vor allem angloamerikanische Staaten Gender Guidelines
für die Flüchtlingsanerkennung.
Wie
essentialisierend und wie kulturalistisch sind diese? Geht es auch
besser? Wie
haben die EG-Qualifikationsrichtlinie und das Zuwanderungsgesetz die
Rechtslage
zur geschlechtsspezifischen Verfolgung verändert? Und (wie) lassen
sich bei der
anwaltlichen Argumentation Verkürzungen vermeiden?
Die Debatte soll vor einem
vergleichenden Hintergrund theoretische und strategische Fragen
beleuchten und
ist für verschiedene Wissensstände geeignet.
Nora Markard, M.A.,
Wiss. Mitarbeiterin, Humboldt-Univ. Berlin
Die Vertretung von
Verletzten im Sexualstrafverfahren
Die
Arbeitsgemeinschaft richtet
sich insbesondere an Berufsanfängerinnen und Studentinnen.
Vom Umgang mit den oft traumatisierten Mandantinnen über die
verschiedenen
Stufen der Beteiligungsmöglichkeiten im Verfahren (Zeugenbeistand,
Nebenklage
etc.) und hiermit verbundene Strategien bis hin zu
gebührenrechtlichen
Fragestellungen wird ein Einblick in diesen Arbeitsbereich gegeben.
Darüber hinaus
ist genügend Raum für Fragen und Erfahrungsaustausch.
Martina Lörsch,
Rechtsanwältin, Bonn
Ehegattenunterhalt als Gleichstellungshindernis – Das
männliche
Ernährermodell im deutschen Recht
Das
deutsche Geschlechter- und
Sozialstaatsmodell ist wegen seiner besonders ausgeprägten
Orientierung an der
Ehe und an den privilegierten Statusformen des männlichen
Normalarbeitnehmerdaseins,
welches eng mit seiner Stellung als Familienernährer
verknüpft ist ein Hindernis
für die individuelle Existenzsicherung von Frauen. Trotz
gestiegener Erwerbsbeteiligung
von Frauen dient deren Einkommen vielfach nur als “Zuverdienst“ zum
Familieneinkommen. Eine Vielzahl rechtlicher Institute steuern in
Richtung
einer traditionellen Arbeitsteilung in der „modernisierten“ Form -
Ernährer +
Zuverdienerin: das Ehegattensplitting, die Ehegattensubsidiarität
im
Sozialrecht und Privilegierung des Familienernährers im
Arbeitsrecht. Die
aktuelle Diskussion über die Reform des nachehelichen Unterhalts
ist nur ein
Symptom eines grundsätzlichen Problems: Ist das Konzept der
vorrangigen
Versorgung durch den (Ehe)partner mit Vorstellungen von
Gleichberechtigung der
Geschlechter (noch) zu vereinbaren? Im Panel soll über diese These
diskutiert und
Überlegungen zu Reformmöglichkeiten angestellt werden.
Der Beitrag ist
hervorgegangen
aus dem Forschungsprojekt „Ernährermodell“, das von der
Hans-Böckler-Stiftung
gefördert und von Juni 2004 bis Mai 2006 am Otto-Suhr-Institut
für
Politikwissenschaft der FU Berlin unter Leitung von PD Dr. Sabine
Berghahn
durchgeführt wird (www.fu-berlin.de/ernaehrermodell).
PD Dr.
Sabine Berghahn, Freie Univ. Berlin
Diskriminierungsschutz
und Beschäftigungspolitik
Neuere Entwicklungen im Arbeitsrecht
Das
Normalarbeitsverhältnis des
deutschen Arbeitsrechts gerät von mehreren Seiten unter Druck –
mit
zwiespältigen Auswirkungen auf geschlechtshierarchische Strukturen
der
Arbeitsmärkte. Einerseits nimmt der verrechtlichte Schutz vor
Diskriminierung
zu, andererseits setzen Beschäftigungspolitiken zunehmend auf
Flexibilisierung
und individuelle Verantwortlichkeit für die eigene
„Beschäftigungsfähigkeit“.
Wie verhalten sich
diese beiden
Entwicklungen zueinander? (Wie) kann das Antidiskriminierungsrecht der
erneuten
Marginalisierung der weiblichen Erwerbstätigkeit entgegen wirken?
PD Dr. Eva Kocher,
Hamburg/Berlin
Personenstandsrecht,
sexuelle
Identität und Menschenrechte: Immanente Widersprüche im Recht
Das Zusammenwirken
des Verbots der Diskriminierung wegen des Geschlechts mit
anderen Menschenrechten hat die Heteronormativität
grundsätzlich auch im Recht
in Frage gestellt. Die volle Anerkennung geschlechtlicher
Identitäten ist
jedoch immer noch lückenhaft und widersprüchlich. Dies soll
am Beispiel jüngerer
innerstaatlicher und internationaler Judikatur zu Transgender und
Intersex
vorgestellt und unter Berücksichtigung feministischer Frauen- und
Geschlechterforschung zur gesellschaftlichen und kulturellen
Konstruktion von
Geschlecht diskutiert werden. Dem Personenstandsrecht kommt hierbei
besondere
Bedeutung zu.
Dr. Konstanze Plett,
LL.M., Hochschuldozentin, Univ. Bremen
Von der
Existenzgründung
zur Existenzsicherung
Die
Arbeitsgemeinschaft richtet
sich an Berufseinsteigerinnen und Kolleginnen, die eine
selbständige Tätigkeit
als Anwältin planen. Es wird ein Weg aufgezeigt, über die
Idee hin zur
Entwicklung eines Konzepts mit Businessplan, Standortanalyse,
notwendige
Spezialisierungen, Investitionsumfang, Akquise, Marketing bis hin zur
Büroausstattung.
Im zweiten Teil diskutieren wir aus der Sicht einer langjährigen
Arbeitspraxis,
wie Frau sich an sich ändernde Marktsituationen, beispielsweise
die Reduzierung
von Asylverfahren, anpassen kann.
Waltraud Verleih,
Rechtsanwältin, Frankfurt a.M.
Ina Feige,
Rechtsanwältin und Mediatorin, Leipzig
11.00 – 12.30 Uhr:
AG-Block II
Das neue
Aufenthaltsrecht
Eigenständiges
Aufenthaltsrecht für misshandelte Ehefrauen?
Zunächst
geht es um die
Neuerungen durch das Zuwanderungsgesetz, dessen wichtigste Regelungen
werden
erläutert und ein Überblick über die Änderungen und
deren Systematik gegeben.
Auf dieser Grundlage ist kritisch zu hinterfragen, wie das neue
Aufenthaltsrecht in der Praxis wirkt. Dabei sollen Erfahrungen aus der
Praxis
der Ausländerbehörden, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet,
wiedergegeben werden.
Ein spezifisches
Problem bildet
das Aufenthaltsrecht der Ehepartner/innen. Beim sog. Ehegattennachzug
besteht
kein eigenständiges, sondern nur ein vom Status des bereits in
Deutschland
lebenden Partners abhängiges Aufenthaltsrecht. Ein
eigenständiges
Aufenthaltsrecht kann frühestens nach zwei Jahren
rechtmäßigen Bestehens der
ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland erworben werden. Was aber,
wenn
bsw. die nachgezogene Ehefrau weit vor Ablauf der Zweijahresfrist von
ihrem
Mann misshandelt wird? Sie wird kaum die Polizei oder sonstige
staatliche
Stellen um Hilfe bitten, wenn ihr dann die Ausweisung droht.
In § 19 AuslG aF
und nun § 31
AufenthG gibt es eine Härtefallklausel, wonach unter bestimmten
Umständen auch
vor Ablauf der Zweijahresfrist ein eigenständiges Aufenthaltsrecht
gewährt
werden kann, dies insbesondere, wenn ein Festhalten an der ehelichen
Lebensgemeinschaft unzumutbar ist. Die Regelungen nach altem und neuem
Recht
sollen erläutert und verglichen werden. Der Schwerpunkt wird dabei
auf der
Rechtsprechung sowie den Schwierigkeiten in der anwaltlichen und
behördlichen
Praxis liegen.
Doritt Komitowski,
Rechtsanwältin, Hanau
Behinderte Frauen in
der neuen Menschenrechtskonvention
Seit
2002 wird im Hauptquartier
der Vereinten Nationen an einer neuen Menschenrechtskonvention
gearbeitet,
deren Verabschiedung für 2007 erwartet wird. Es wird die achte
Menschenrechtskonvention der VN sein und die erste, die im neuen
Jahrtausend
verabschiedet werden wird. Im ersten Entwurf war die explizite Aufnahme
behinderter Frauen nicht vorgesehen. Nun wird darüber verhandelt
und viele der
aktuellen Probleme bezüglich Frauen und Menschenrechte spiegeln
sich in dieser
Diskussion wider. Die Referentin ist als Beraterin der Bundesregierung
im
Prozess involviert.
Prof. Dr. Theresia
Degener, evang. FH Bochum
Stalking
Stalking
beschreibt die Angst auslösende
wiederholte Belästigung und Verfolgung durch eine andere Person.
Für eine
erfolgreiche Intervention ist ein hohes Maß an Wissen um die
Hintergründe und
potenziellen Interventionsmöglichkeiten erforderlich. In der
Veranstaltung
sollen Hintergründe skizziert und rechtliche
Interventionsmöglichkeiten
aufgezeigt werden. Im Rahmen der Diskussion soll die Begrenzung und das
Potential der rechtlichen Möglichkeiten erörtert werden.
Katja Habermann,
Rechtsanwältin, Hamburg
Queer und
feministische Theorien: spannungsvolle Verhältnisse
Queer Theorien haben (immer noch) Hochkonjunktur. Das
Anliegen des
Vortrags besteht darin, sie von ihrer Entstehung her darzustellen: als
kritische Interventionen in etablierte Diskurse. Davon waren und sind
auch
feministische Theorien betroffen, die von Queer
Theorien auf ihre nicht thematisierten Voraussetzungen hin befragt
wurden: etwa
das Vertrauen traditioneller feministischer Theorien auf ein
kohärentes Subjekt
„Frau“, mit dem diverse Ausschlüsse oder zumindest
Kurzsichtigkeiten verbunden
waren. Kritisiert wurden insbesondere das Festhalten feministischer
Theorien an
der Zweigeschlechtlichkeit und die (damit einhergehende) normative
Heterosexualität.
Allgemein wird das
Werk von
Judith Butler als Ausgangspunkt solcher Queer
Interventionen angesehen. Die Auseinandersetzung mit ihren Thesen ist
daher
wichtiges Element des Vortrags. Ob und inwieweit Butler mit ihrer
Kritik an
feministischen Theorien recht hatte, wird in Auseinandersetzung mit
einigen
bedeutenden feministischen Theoretikerinnen analysiert. Der Schwerpunkt
liegt
auf Autorinnen wie Catharine MacKinnon, die im Bereich feministischer
Rechtswissenschaft tätig sind. Abschließend wird die Frage
gestellt, in welcher
Weise die spannungsvollen Verhältnisse zwischen Queer
und feministischen Theorien produktiv sein können.
Dr. Elisabeth
Holzleithner, Univ. Wien
Das Prostitutionsgesetz
im Praxistest
"Abschaffung
der
Sittenwidrigkeit von Prostitution", "Legalisierung des ältesten
Gewerbes der Welt", "Ende der Doppelmoral" – all das und noch viel
mehr versprach das neue Prostitutionsgesetz.
Welche praktischen Auswirkungen des Gesetzes lassen sich nach vier
Jahren
feststellen und welche Umstände verhindern eine breite Umsetzung?
Silke Studzinsky,
Rechtsanwältin,
Berlin
Ich diskriminiere
Niemanden ... oder doch?
Workshop zur Reflexion eigenen diskriminierenden Verhaltens
Beleidigungen,
Mobbing, sexuelle
Belästigung oder die Verweigerung von Verträgen sind als
Diskriminierung klar
erkennbar und stellen für die meisten von uns keine Option dar.
Aber reicht eine
emanzipative
Grundeinstellung aus, um auch weniger offensichtliche Formen von
Diskriminierung auszuschließen? Denn gerade im Alltag ist unser
Wahrnehmen und
Handeln von Vorurteilen, Stereotypen und klischeehaften Mustern
durchzogen, die
sich in Witzen, Anspielungen, abwertenden Kommentaren und
benachteiligenden Praktiken
äußern. Sie führen zu Ausschlüssen, zu Ablehnung
oder zu Missachtung von
Menschen – zu Diskriminierung.
Der Workshop soll
helfen, gerade
subtilere Formen und Mechanismen von Diskriminierung bei sich und
anderen zu
erkennen und zu reflektieren. Gemeinsam sollen Handlungs- und
Umdenkstrategien
diskutiert werden, um einen Veränderungsprozess für ein
diskriminierungsfreies
Umfeld anzustoßen.
Anne Kobes,
Rechtsanwältin und Mediatorin, Leipzig
Doris Liebscher,
Assessorin, Antidiskriminierungsbüro Leipzig
Fahrlässige
Vergewaltigung: Strafbarkeit nach norwegischem Recht
In
Norwegen pönalisierte man im
Jahre 2000 die grob fahrlässige Vergewaltigung. Nach norwegischem
Recht ist
dies keine Frage des subjektiven Tatbestandes, sondern der Schuld. Die
Schuldanforderung
wurde von Vorsatz zu grober Fahrlässigkeit herabgesenkt. Die
Gesetzesänderung
führt u.a. zu der Möglichkeit der Bestrafung eines
Täters, der nicht verstanden
hat (oder dies behauptet), dass das Opfer sich den sexuellen Handlungen
widersetzte,
wenn nachweisbar ist, dass der Täter hätte verstehen
müssen, dass die Handlungen
gegen den Willen des Opfers erfolgten. Der Vortrag handelt die
unterschiedlichen
Handlungsaspekte ab, denen gegenüber sich ein Täter grob
fahrlässig verhalten
kann, welche Zwecke die Gesetzesänderung berücksichtigen soll
und wie die Änderung
in der Praxis bislang angewendet worden ist.
Silje Stenvaag,
Juristin, Oslo
12.30 – 14.00 Uhr
Mittagessen
14.00 – 16.30 Uhr:
Foren
Mediation
In
diesem Forum werden uns vor
allem zwei Themenbereiche beschäftigen:
1. Ist
Mediation ein Verfahren,
das wir im Familienkonflikt ohne wenn und aber
Frauen empfehlen können?
Oder birgt die Bevorzugung
nichtförmlicher
Konfliktlösungsstrategien
und der Verzicht auf gerichtliche
Entscheidungen gerade im
Familienkontext
nicht auch Risiken für Frauen – und wenn ja, welche?
2. Wem nützt
eigentlich die Ausbildung
so vieler Mediatorinnen in Familienmediation?
Gibt es für sie einen
Markt? Vielleicht auch im Bereich der Wirtschaftsmediation? Oder bilden
sich
viele Kolleginnen am Bedarf vorbei
weiter?
Anne-Marie Barone ,
Vormundschaftsrichterin, Genf/Schweiz
Ursula Kudjoe, Diplom-
Psychologin und Mediatorin, Freiburg
Prof. Dr.
Andrea Budde, Alice-Salomon-FH, Berlin
Susanne
Pötz-Neuburger, Fachanwältin für FamR und Mediatorin,
Hamburg
Moderation: Ina Feige,
Rechtsanwältin und Mediatorin, Leipzig
Umbau und Abbau des
Sozialstaates – zu wessen Lasten?
Der
Sozialstaat wird gewandelt.
Was die Politik als Umbau anpreist, wird von den Bürger/innen
vielfach eher als
Abbau empfunden. Einigkeit scheint nur darin zu bestehen, dass tief
greifende
Änderungen unerlässlich sind. Aus feministischer Perspektive
war das Verhältnis
zum Staat stets ambivalent. Der Staat wurde als patriarchales System
kritisiert
und abgelehnt, andererseits – gerade in seiner Eigenschaft als
Sozialstaat –
als Chance begriffen, Ressourcen und Einflussmöglichkeiten
gerechter zu
verteilen. Zu wessen Lasten geht nun der Wandel des Sozialstaates? Wer
sind die
Gewinner/innen und wer die Verlierer/innen der umstrittenen Reformen?
Welche
Veränderungen stehen noch (dringend) aus?
Frauke Meyer,
Sozialrechtsanwältin, Bremen
Katja Barloschky,
Geschäftsführerin Bremer Arbeit GmbH, Bremen
Dr. Christine
Fuchsloch, Sozialgericht Berlin (angefragt)
Moderation: Monica
Kotte, Vorstand der BAG Berufliche Perspektiven, Bremen
Coaching für
Berufseinsteigerinnen in Unternehmen (Workshop)
Der
Workshop richtet sich
schwerpunktmäßig an Studentinnen, Referendarinnen und
Kolleginnen in der Phase
eigener Karriereplanung, die ihre berufliche Zukunft in einem
Unternehmen
sehen. Inhaltlich werden die Themen von Auswahlverfahren, Bewerbung bis
Vorstellungsgespräch, Eigenpräsentation und Zusage des
Arbeitsvertrages
reichen.
Ass. jur. Carolin
Schnabel, Commerzbank AG, Frankfurt aM
Frauenbremse: bewusst
strategisch vorgehen – hier wird sie gelöst (Strategieseminar)
Alles
richtig gemacht und doch
nichts ans Ziel gekommen? Reflexartig suchen Frauen nach
persönlichen Ursachen.
Dies ist nicht der Fokus: Der systematische Blick wird auf die
Struktur, auf
die Regeln, auf die Spiele und auf die Spielenden gerichtet.
Mit den theoretischen
Überlegungen, die Michel Crozier entwickelt hat, erhalten wir ein
Instrument in
die Hand, das es uns auch praktisch erlaubt, die vielfältigen
Strategien der
Mitspielenden zu durchschauen, zu interpretieren oder zu verstehen. Die
Teilnehmerinnen haben die Möglichkeit, eigene Situationen
einzubringen und
gedanklich auszutesten, welche/s Spiel/e im Gang sind, welche neuen und
anderen
Handlungsmöglichkeiten offen stehen und mit welchen Strategien sie
sich anfreunden
oder welchen sie sich bewusst verschließen wollen.
Als Frauen bewusst
und virtuos
mit Strategien umgehen, ist ein Gewinn an Souveränität.
Zita Küng,
Juristin,
Consultant/Coach, Zürich
17.00-18.00 Uhr:
Zwischenplenum
The feminist fishbowl
Das Politische ist
das Private: die Kinderfrage
Input: Susanne
Pötz-Neuburger, Ina Feige, Benedicte Stenvaag, Andrea Budde,
Astrid Springer +
zwei leere Stühle
ab 18.00 Uhr: Sport
und Spiel
Feminist Soccer:
Fußball für alle, die Lust haben
ab 18.30 Uhr: Energiedance
für alle, die Lust haben
– entsprechende Klamotten nicht
vergessen! –
ab 20.00 Uhr: Buffet
und Disco
Bürgerhaus Weserterrassen,
Am Osterdeich
Sonntag, 09.04.2006
10.00-11.00 Uhr:
Austausch-AGs, Mentoring und 40 Jahre Frauen in der Justiz
Die
Austausch-AGs finde in diesem
Jahr mit etwas veränderter Konzeption statt: Sie richten sich
nicht nur an
Praktikerinnen, die Erfahrungen austauschen wollen, sondern auch an
Frauen in
der Ausbildung, die sich für das jeweilige Tätigkeitsfeld
interessieren. Zur Einführung
werden die einzelnen Berufsbilder durch Frauen, die in den jeweiligen
Bereichen
tätig sind, kurz vorgestellt.
Juristinnen in
Kanzleien und Unternehmen
Benedicte Stenvaag,
Essen
Juristinnen in
Justizdienst und Verwaltung
Ina Feige, Leipzig
Juristinnen in der
Wissenschaft
Ulrike Lembke,
Greifswald
40 Jahre Frauen in
der Justiz – Arbeitskreis mit „Originalton“
In
diesem der informativen
Unterhaltung dienenden Arbeitskreis wird die Hörfunk-Journalistin
und
Volljuristin Astrid Springer der Frage nachgehen: „Haben Frauen in den
letzten
40 Jahren die Justiz verändert? Und wenn ja: wie?“
Im „O-Ton“ zu Wort
kommen,
moderiert von der AK-Leiterin, neben der „Mutter des Grundgesetzes“,
Elisabeth
Selbert (gestorben 1986), prominente und erfolgreiche Frauen wie Jutta
Limbach,
Lore Maria Peschel-Gutzeit und Karin Schubert (amtierende
Justizsenatorin in
Berlin) – alle drei u.a. mit Berufserfahrung als Justizsenatorinnen
beziehungsweise Justizministerinnen. Mit mancher Anekdote werden sie
Auskunft
geben über ihren Weg in Spitzen-Positionen der Justiz und was sie
dort und auf
welche Weise beeinflussen und verändern konnten.
Astrid
Springer arbeitet als freie Hörfunk-Journalistin für die ARD
(vor allem NDR und SWR). Für ihre Arbeit erhielt sie 1991 den
Caritas-Journalistenpreis, 1993 den Elisabeth-Selbert-Preis und 1997
den
Pressepreis des Deutschen Anwaltvereins.
11.15-14.30 Uhr
Abschlussplenum
Beim
Abschlussplenum wird kurz
aus den AGs und Foren berichtet. Vorher angekündigte Resolutionen
werden
diskutiert und ggf. beschlossen. Die Vorbereitungsgruppe für den
nächsten FJT
wird gekürt.
Gefördert
durch das BMFSFJ.