| Programm |
PROGRAMM
Freitag, 20. Mai
2005
Einstieg
Institut für
Deutsche Philologie
17.30 – 18.30 Uhr
Geschichte und
Struktur des FJT für Neueinsteigerinnen – betrachtet im Kontext
der deutschen Frauenbewegung
Friederike Wapler
(Juristin, Hannover)
Prof. Dr. Sibylla
Flügge (FH Frankfurt/M)
| Ute
Gerhard: Unerhört - Die Geschichte der deutschen
Frauenbewegung, 1990. djb (hg): Juristinnen in Deutschland, 3. A. 1998. www.feministischer-juristinnentag.de |
18.30 Uhr
Abendessen
20.00 Uhr
Eröffnungsvortrag:
Perspektiven der Gleichstellungspolitik – kritische und selbstkritische Fragen
Rechtspolitisch wird die Frage nach der Gleichstellung von Frauen immer seltener gestellt, es geht zunehmend um „Diversity“, „Family Mainstreaming“, „Rassismus“ und „Integrationspolitik“. Nicht zuletzt für den FJT ergibt sich daraus die Frage, wo Feminismus, Gender Mainstreaming und Antidiskriminierung heute ihren Platz gefunden haben.
Prof. Dr. Susanne
Baer, LL.M.
Lehrstuhl für
Öffentliches Recht und Geschlechterstudien, Humboldt
Universität Berlin
| http://baer.rewi.hu-berlin.de/ |
Samstag, 21. Mai
2005
AG-Block I
9.00 – 10.30 Uhr
01
Wer verdient den
größten Schutz? – Geschlecht – Rasse – Behinderung … in den
Richtlinien der EU und in nationaler Umsetzung
Die deutsche Antidiskriminierungsgesetzgebung reagiert meist nur auf europäische Vorgaben. Die neueren RL (etwa Antirassismus-, Gender-, Rahmen-, Güterzugangs- oder beschäftigungsspezifische Gleichbehandlungs-RL) fallen durch gruppenspezifische Differenzierungen/Bereichsausgrenzungen auf. In der AG sollen Hierarchisierungsgefahren bzgl. der einzelnen „Merkmale“ auch mit Blick auf die Soziale Sicherung beleuchtet werden.
| Richtlinien unter http://europa.eu.int/ Dagmar Schiek, in: ai, Heft 4, 2004, S. 8ff. Susanne Baer, in: ZRP 2002, S. 290ff. |
Die personenstandsrechtliche Behandlung der Transsexualität und Intersexualität
Transsexualität
und Intersexualität sind weitgehend ausgeblendete Phänomene
im starr zweigeschlechtlichen deutschen Rechtssystem. Doch auch hier
gibt es rechtliche Fragen und Probleme. Frau Augstein wird
zunächst über die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen der
Vornamensänderung und der Feststellung der neuen
Geschlechtszugehörigkeit sprechen. Dies richtet sich bei
Transsexualität nach dem Transsexuellengesetz (TSG), bei
Intersexualität nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG)
und dem Personenstandsgesetz (PStG). Anschließend wird Frau
Augstein noch darstellen, wie die jeweiligen Möglichkeiten sind,
eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft einzugehen.
Maria Sabine Augstein (Rechtsanwältin, Tutzing)
03
Mediation als
Alternative im familienrechtlichen Kontext?
Mediation wird in feministischen Kreisen u.a. auf Grund informeller Regeln, die Frauen benachteiligen, oder geschlechtsspezifischen Rollenzuweisungen und Machtungleichgewichten, die unzureichend berücksichtigt werden, immer noch skeptisch betrachtet. Die AG setzt sich mit neuen Entwicklungen und Erkenntnissen der Mediation, mit Chancen und Risiken für Frauen auseinander. Sie dient dabei auch dem Austausch von Erfahrungen und soll Rahmenbedingungen für Mediationen insbesondere im Bereich des Familienrechts diskutieren.
Susanne
Pötz-Neuburger (Rechtsanwältin und Mediatorin, Hamburg)
| Grillo:
Mediation als Alternative? - Risiken des Mediationsverfahrens für
Frauen, STREIT 2001, S. 91ff. |
04
Die
Berücksichtigung des weiblichen Lebenszusammenhangs in der
Sozialversicherung: Von der Frauenfrage zur Kinderfrage?
In den letzten
zwei Jahrzehnten ist die traditionelle Bewertung der
Hausfrauentätigkeit in den sozialen Sicherungssystemen
systematisch zurückgefahren worden. Dies zeigt sich bei
Witwenrente, Familienkrankenversicherung und Renteneintrittsalter. Im
Rahmen der Sozialversicherung wird vermehrt an das Kriterium der
Elternschaft angeknüpft (Kindererziehungszeiten,
Kinderberücksichtigungszeiten, Beitragserhöhung in der
Pflegeversicherung für Kinderlose). Wertmäßig war der
"alte" Ausgleich zugunsten der Frauen um ein Vielfaches höher als
der nunmehr in den Vordergrund tretende kindbezogene Ausgleich.
Es wird zu
diskutieren sein, ob die Pluralisierung der weiblichen
Lebensentwürfe, vor allem die Kinderlosigkeit von etwa einem
Drittel der nach 1965 geborenen Frauenjahrgänge, zwangsläufig
dazu führt, dass sozialstaatliche Kompensationen immer weniger an
dem Kriterium Geschlecht anknüpfen können und wie dies zu
bewerten ist. Selbst das scharfe Instrumentarium der mittelbaren
Diskriminierung scheint immer schwerer zu greifen. Insbesondere
für die Rentenversicherung wird aufgezeigt, dass die
Übertragung des Schweizer Grundsicherungsmodells eine
Möglichkeit wäre, in größerem Rahmen als heute
eine Umverteilung zwischen Männern und Frauen, Eltern und
Kinderlosen sowie einkommensstarken und einkommensschwachen
Versicherten vorzunehmen.
Prof. Dr. Anne
Lenze (EFH Darmstadt, Uni Frankfurt/M)
| Anne
Lenze: Rentenreform zwischen Eigentumsschutz und
Gleichheitssatz, Neue Zeitschrift für Sozialrecht, 2003, S. 505ff. |
Internationaler
Menschenrechtsschutz für Frauen: Beispiel Afghanistan
Seit mehr als einem
Jahr beraten von medica mondiale unterstützte und geschulte
Anwältinnen inhaftierte Frauen in den Gefängnissen
Afghanistans, um den Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren für
sie durchzusetzen. Mehr als 90 Frauen und Mädchen wurden bisher
freigelassen. Die Frauen sind überwiegend wegen sog. „moralischer
Verbrechen“ inhaftiert, ihre Integrität daher auch nach der
Freilassung nicht gesichert. Die Referentin Selmin Caliskan wird
über die Entstehung des Projektes und über die täglichen
Herausforderungen der Mitarbeiterinnen im Umgang mit Vertretern des
Justizsystems, aber auch über die Arbeit mit Dorfgemeinschaften
und Familien berichten.
Selbst geschulte Anwältinnen müssen scheitern, wenn sie auf ein funktionsunfähiges Justizsystem treffen. Nach mehr als 20 Jahren Bürgerkrieg sind öffentliche und soziale Institutionen in Afghanistan zerstört. In dem Projekt „Förderung der Rechtsstaatlichkeit“ arbeitet die GTZ mit Innenministerium, lokalen NGOs und afghanischen Fach- und Führungskräften zusammen. Das Ziel des Vorhabens lautet: Ausgebildetes Personal in Justiz, Polizei und Verwaltung nimmt seine Aufgaben nach rechtsstaatlichen Prinzipien wahr. Frau Dr. Klinger wird das Projekt vorstellen und dabei insbesondere auf die Unterstützung für Frauen in der Polizei eingehen.
Selmin
Caliskan (Medica Mondiale, Köln/Kabul)
Dr. Monika Klinger
(Juristin, German Technical Cooperation, Kabul)
| Medica
Mondiale in Afghanistan Die GTZ in Afghanistan Nachrichten aus Afghanistan Frauen in Afghanistan |
AG-Block II
11.00 – 12.30 Uhr
06
Unterhaltsrecht und Versorgungsausgleich - geplante Neuregelungen
Der Gesetzgeber bemüht sich, als verfassungsrechtlich bedenklich erkannte Zustände im Familienrecht abzuarbeiten: zum einen soll das Unterhaltsrecht überschaubarer und einfacher werden, zum anderen sollen im Versorgungsausgleich die Unzuträglichkeiten bei der Vergleichbarmachung unterschiedlicher Versorgungsanrechte (BarwertVO) beseitigt werden. Die Pläne des Gesetzgebers insbesondere im Unterhaltsrecht führen allerdings nicht vorrangig zu einer Vereinfachung, sondern haben vor allem die finanzielle Unterstützung der seriellen Polygamie im Auge; die bisherigen Vorschläge zum Versorgungsausgleich lassen befürchten, dass nun erst recht geschlechtsspezifisch benachteiligende Berechnungsmodalitäten eingeführt werden. In der AG sollen die Vorschläge vorgestellt und diskutiert werden.
Sabine Heinke
(Richterin, AG Bremen)
07
Studienreformen: Alles Gender?
Welche geschlechtsspezifischen Auswirkungen hat die Umwandlung der Studiengänge in Bachelor- und Mastermodelle? Wo sind die Problembereiche? Wo die Handlungsmöglichkeiten?
Marta
Pello Garcia (student. Gleichstellungsbeauftragte, Uni Bochum)
| Sabine
Hering / Elke Kruse: Frauen im Aufwind des Bologna-Prozesses?,
Tagungsdokumentation, 1.-2.10.2003, Frankfurt am Main. |
Gleichstellungsdefizit
durch Privatisierung?
Privatisierung öffentlicher Aufgaben ist ein – durchaus umstrittenes – Mittel zur Entlastung staatlicher Haushalte. Eine bislang wenig beachtete Folge ist, dass die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder nicht mehr anwendbar sind, da sie nur die öffentliche Hand binden. In der AG soll diskutiert werden, ob stattdessen das Zivilrecht, einschließlich des Entwurfes zum Antidiskriminierungsgesetz, diese Form der Deregulierung durch Privatisierung effektiv kompensieren kann.
Sandra Lewalter
(Juristin, wiss. Mitarbeiterin, GenderKompetenzZentrum Berlin)
| Das
Gleichstellungsgesetz des Bundes Privatisierung in der Schweiz: Frauen bezahlen Gegen den Privatisierungswahn Frauen stoppt GATS! Internationaler Kongress. |
09
Gender Mainstreaming und Gesetzesfolgenabschätzung am Beispiel der Hartz-Gesetze
Im Rahmen der Strategie Gender Mainstreaming spielt Gesetzesfolgenabschätzung eine wichtige Rolle. Die Funktionsweise und Bedeutung der Gesetzesfolgenabschätzung wird in der AG am Beispiel der Hartz-Gesetze partizipativ erarbeitet. Dabei wird auf Basis der sozialwissenschaftlichen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitikforschung argumentiert, um dann gemeinsam mit den Teilnehmerinnen an rechtliche Grundlagen rückzukoppeln und zu diskutieren.
Petra Ahrens
(Dipl-SoWi, wiss. Mitarbeiterin, GenderKompetenzZentrum Berlin)
| Bundesregierung
(Hg): Arbeitshilfe zu § 2 GGO, Gender Mainstreaming bei der
Vorbereitung von Rechtsvorschriften, Berlin 2003. http://www.genderkompetenz.info/gm_in.php |
10
Religion und
Recht: aktuelle Fragen
Die Veränderungen der religiösen Landschaft, insbesondere die wachsende Bedeutung des Islam, stellen die rechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Religion vor neue Aufgaben. Wie ist mit konkurrierenden (moralischen) Normensystemen umzugehen, die sich nicht nahtlos in das System des Grundgesetzes einpassen? Ist Religion Privatsache? Was bedeutet Neutralität des Staates mit Blick auf Kopftuch, Gebetsruf, Bestattungswesen und Kruzifix?
Dr. Diana
Zacharias (wiss. Mitarbeiterin am Institut für Kirchenrecht, Uni
Köln)
| Kopftuchurteil
des BVerfG (Ludin) |
12.30 – 14.00 Uhr
Mittagessen
Samstag, 21. Mai
2005
Foren
14.00 – 16.30 Uhr
11
Das neue Antidiskriminierungsrecht: Was lange währt …
Die europäischen
Antidiskriminierungs-Richtlinien verpflichten zum umfassenden Schutz
vor Diskriminierung im Bereich Beschäftigung und Beruf
hinsichtlich der Merkmale Rasse, ethnische Herkunft, Religion und
Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und
Geschlecht. Die Mitgliedsstaaten sind zudem verpflichtet, Menschen im
privaten Dienstleistungsverkehr und im Sozialrecht vor rassistischer
und ethnischer Diskriminierung zu schützen. Österreich hat
Mitte 2004 sein Gleichbehandlungsrecht angepasst, in Deutschland wurde
bei Redaktionsschluss über den Gesetzentwurf diskutiert, der
zwischenzeitlich als Fraktionsentwurf in den Bundestag eingebracht
wurde.
Das Forum dient der Diskussion und ersten
Bewertung von Inhalten und Umsetzungsstrategien des neuen
Antidiskriminierungsrechts in Deutschland. Welche Regelungen
versprechen eine weitreichende Besserung? Was sind unzureichend
geregelte Probleme? Welche Gruppen werden in ihren
Diskriminierungserfahrungen ausreichend berücksichtigt, welche
nicht? Wie sollen und können die Maßgaben am
wirkungsvollsten umgesetzt werden? Ein Blick auf das Modell der
österreichischen Umsetzung der EU-Richtlinien soll andere
Regelungsmöglichkeiten aufzeigen und Erfahrungen der Umsetzung
einbeziehen. Darauf aufbauend sollen zukunftsorientiert
Handlungsbedarfe und Handlungsstrategien diskutiert werden.
Renate Augstein (Leiterin der Arbeitsgruppe
zur Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien im BMFSFJ, Berlin)
Anne Jenter (Abteilungsleiterin
Gleichstellungs- und Frauenpolitik, DGB-Bundesvorstand, Berlin)
Dr. Ingrid Nikolay-Leitner (Leiterin der
Gleichbehandlungsanwaltschaft, Wien)
Moderation: Julia Zinsmeister
(Rechtsanwältin, Professorenvertreterin EFH,Bochum/Nürnberg)
| Loccumer Protokolle über
das 3. Symposium zur Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien in
Deutschland vom 2. bis 3. Dezember 2004. BGBl 65/2004 und 66/2004 unter www.ris.bka.gv.at Gesetzentwurf und Protokoll der BT-Anhörung unter www.bundestag.de |
12
Gewaltschutzgesetz: Umsetzung und
Perspektiven
Das
Gewaltschutzgesetz ist seit 2002 in Kraft. Im Auftrag der
Bundesregierung ist die Umsetzung der neuen Vorschriften zeitnah
untersucht worden. Zugleich hat der Deutsche Juristinnenbund durch
verschiedene Umfragen die Praxis in den Bundesländern analysiert.
Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Häusliche Gewalt unter
Federführung des Bundesfrauenministeriums greift das Thema
Gewaltschutzgesetz und die Rückmeldungen aus der Praxis
kontinuierlich auf. Alle Untersuchungen und
Praxisrückmeldungen weisen darauf hin, dass das Verfahren den
Bedürfnissen der Antragstellerinnen nach schnellem und
durchgreifendem Schutz noch weiter angepasst werden muss.
In dem Forum werden die Ergebnisse der
angesprochenen Untersuchungen und Praxisrückmeldungen dargestellt.
Sabine Heinke hat an der Rechtstatsachenuntersuchung und den Umfragen
des djb teilgenommen, Birgit Schweikert und Gesa Schirrmacher
beschäftigen sich mit der Entwicklung von Perspektiven auf der
Basis ihrer Erkenntnisse auf Bundes- und Landesebene.
Das Forum dient der Bestandsaufnahme, der Sammlung von Erfahrungen und
der Formulierung von Vorschlägen für eine weitere
Verbesserung des Verfahrens im Sinne der betroffenen Frauen.
Dr. Birgit Schweikert (Referat „Schutz von
Frauen vor Gewalt", BMFSFJ)
Dr. Gesa Schirrmacher (Nds. Ministerium
für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit)
Sabine Heinke (Richterin, AG Bremen)
| Das
Gewaltschutzgesetz Broschüre "Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt" Birgitt Haller: Gewalt in der Familie. Eine Evaluierung der Umsetzung des österreichischen Gewaltschutzgesetzes, in: Wolfgruber / Grabner (Hg): Politik und Geschlecht, 2000, S. 191-209. djb: Zur Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes Kommission zur Begleitung des Gewaltschutzrechts Birgit Schweikert / Susanne Baer: Das neue Gewaltschutzrecht, Baden-Baden 2002. Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Häusliche Gewalt" |
Strategisch vorgehen: Spiele statt Spielchen
Aktiv eine Situation gestalten heißt,
strategisch vorgehen. Frauen haben meist ein gespanntes Verhältnis
zu Strategien. Auf der Basis der Erkenntnisse von M. Crozier
können die Teilnehmerinnen einen neuen, systematischen Blick auf
bekannte Situationen richten und erkennen, „was gespielt wird“. In
jedem Spiel gibt es verschiedene Möglichkeiten. Diese für das
Spiel auszuloten und für die konkrete Situation nutzbar zu machen,
macht uns souverän.
Zita Küng (Juristin,
Consultant/Coach, Zürich)
Samstag, 21. Mai 2005
Zwischenplenum
17.00 – 18.30 Uhr
The feminist fishbowl
Feminismus im 21. Jahrhundert: woher,
wohin, mit wem?
Eine Diskussionsrunde mit allen Frauen, die
mitreden wollen, inmitten aller Frauen, die mitdenken wollen, mit Blick
auf die Zukunft.
Welche Gründe gibt es heute,
Feministin zu sein, also: welche gegenwärtigen Zustände
empören uns?
Für welche Ziele wollen wir streiten?
Wie schaffen wir es, parteilich für
Frauen zu sein, ohne dabei die Vielfalt weiblicher Lebensentwürfe
aus dem Blick zu verlieren? Was verbindet uns?
Sibylla Flügge, Friederike Wapler,
Anna Hochreuter, Ulrike Lembke – und zwei freie
Plätze!
Feministische Vielfalt: Vorstellung von
Initiativen, Ideen und Projekten
Feministisches
Rechtsinstitut Hamburg (Anita Roggen)
19.30 Uhr
Buffet und Kultur an der Ostsee
Strandspaziergang in Lubmin
Vegetarisches Buffet
Party mit TurnTableTanten
Sonntag, 22. Mai 2005
Austausch-AGs
10.00 – 11.00 Uhr
01 Studentinnen
02 Referendarinnen
03 Juristinnen im Justizdienst /
Verbänden / Institutionen
04 Rechtsanwältinnen
05 Wissenschaftlerinnen / Doktorandinnen
06 Mediatorinnen
07 Ideenpool: Rechte einklagen!? Wie
wäre es mit einer Stiftung oder einem Verein zur
Unterstützung von Klagen zur Durchsetzung von Gleichstellungsrecht?
08 Initiativgruppe 32. FJT 2006
Sonntag, 22. Mai 2005
Abschlussplenum
11.15 – 14.30 Uhr
Beim Abschlussplenum wird kurz aus den AGs
und Foren berichtet. Vorher angekündigte Resolutionen werden
diskutiert und ggf. beschlossen. Die Vorbereitungsgruppe für den
nächsten FJT wird gekürt.
Gefördert durch das BMFSFJ.