Resolutionen des 35. Feministischen Juristinnentags am 10. Mai 2009 in Berlin
Inklusion statt Integration
Der Nationale Integrationsplan, dessen 1. Fortschrittsbericht dieses Jahr erschien, basiert auf zwei problematischen Konzepten: Nation und Integration. Beide Begriffe setzen ein homogenes, statisches Konzept von Mehrheitsgesellschaft voraus und formulieren im Ergebnis eine Bringschuld der Migrantinnen und Migranten, ohne den Rassismus und Sexismus als gesamtgesellschaftliche Strukturmechanismen zu thematisieren.
Gleichzeitig werden Migrantinnnen und Migranten als anders und spezifisch problembehaftet homogenisiert und stigmatisiert, z.B. durch die Form der Thematisierung von Gewalt gegen Frauen in Privatbeziehungen. Wie die repräsentative Gewaltstudie der Bundesregierung aus diesem Jahr aber zeigt, ist dies ein Phänomen, das in allen gesellschaftlichen Gruppen und Schichten vorkommt. Es kann daher nur darum gehen, auf der Basis von Menschenrechten die gleiche Teilhabe und Erweiterung von Handlungsmöglichkeiten aller Frauen (und Männer) in dieser Gesellschaft zu erreichen und Barrieren zu beseitigen.
Dies bedeutet für uns, anhand folgender Rechte diese Forderungen zu formulieren:- Freizügigkeit für alle – Wegfall der Residenzpflicht;
- Bildung für alle – keine Meldepflichten für Schulen etc. Kostenlose Sprachkurse für alle, kein Sprachnachweis vor der Einreise (erleichterte), Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse;
- Teilhabe für alle – aktives und passisves Wahlrecht, zumindest auf kommunaler Ebene, Programme und Strategien zur Verbesserung der Repräsentation in Gesellschaft und (Rechts-)Wissenschaft, z. B. positive Maßnahmen, Zusammenarbeit mit MSDs, erleichterter Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit;
- Freiheit von Gewalt für alle – unabhängiger Aufenthaltstitel für nachziehende Ehe- und Lebenspartner-innen, bedürfnisorientierter und effektiver Zugang zu Beratung und Schutz;
- Gesundheit für alle – freier Zugang zu Gesundheitsdiensten unabhängig vom Aufenthaltsstatus;
- Gleichheit in der Existenzsicherung – Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes;
- Freies Geleit in allen Justiz- und Verwaltungseinrichtungen, kein Melderecht an die Ausländerbehörden.
Reform des Transsexuellengesetzes
Aus Anlass der anstehenden Reform des Transsexuellengesetzes kritisiert der 35. Feministische Juristinnentag die Pathologisierung von Lebensweisen und Geschlechtsidentitäten, die von herrschenden Geschlechtsnormen abweichen.
Krank sind nicht die Personen, die nach ihren eigenen Entwürfen leben wollen, sondern Verhältnisse, die nicht über zwei Grundmodelle hinausdenken können.
Wir weisen solche binären Logiken zurück und kritisieren die massiven Einschnitte in Körper, Persönlichkeitsrechte und die sexuelle Selbstbestimmung, um eine solche Geschlechterordnung aufrecht zu erhalten.
Es reicht keinesfalls aus, „Betroffenengruppen“ in die bestehende Geschlechterordnung „toleranzpluralistisch“ zu integrieren und beim Erstreiten eines weniger martialischen Transsexuellengesetzes stehen zu bleiben. Emanzipatorische Ansätze verfolgen das Ziel, Normierungslogiken und mit solchen Differenzziehungen verbundene Ein/Ausgrenzungsstrukturen zu überwinden. Denn die Art und Weise, wie ich mich entscheide, mein Leben zu gestalten, findet in machtvollen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen statt. Diese einfach auszublenden und eine individuell verantwortete Selbstbestimmung auszurufen, greift zu kurz.
Ziel ist es, rechtliche und gesellschaftliche Verhältnisse zu schaffen, in denen Menschen real und nicht nur auf dem Papier und im Rahmen von zwei starren Modellen ihre Lebensweise selbst bestimmen können – das ist unter einem gehaltvollen Persönlichkeitsrecht zu verstehen.
Internetdatenbank mit Urteilen zum AGG
Der 35. Feministische Juristinnentag fordert die Bundesregierung auf, in einer zentralen und barrierefrei zugänglichen Datenbank alle rechtlichen Grundlagen zum Schutz vor Diskriminierung und alle hierzu ergangenen Entscheidungen zu veröffentlichen und diese allgemein bekannt zu machen.
Als Vorbild könnte die entsprechende Internetplattform der Gleichstellungsbüros in der Deutschschweiz dienen: www.gleichstellungsgesetz.ch.
