Stellungnahmen des 37. Feministischen Juristinnentages
Frankfurt den 08.Mai 2011, einmütige Beschlüsse des Abschlussplenums
„Bei Vergewaltigungen raten wir von Strafanzeigen ab !“ Aktuelle Themen der Nebenklage
Wir stellen eine veränderte öffentliche Betrachtung von Vergewaltigungsfällen fest, vergewaltigten Frauen mir mit sich verstärkenden Vorbehalten begegnet. Verstärkt wird die „falsche Verdächtigung“ thematisiert, die „vorsätzliche oder grob fahrlässige“ falsche Aussage. Die Behauptungen werden ohne repräsentatives Zahlenmaterial, ohne dass eine Untersuchung erfolgt ist, erhoben.
Dem müssen wir mit einer verstärkten, zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit entgegenwirken. Einer Öffentlichkeitsarbeit, die auch Richterinnen und Richter erreicht.
Wir haben diskutiert, ob die Bildung von auf Sexualdelikte spezialisierte Strafkammern und verpflichtende Fortbildungen von Richterinnen und Richter zu der besonderen Thematik „Sexualdelikte/Vergewaltigung“ zu einer verschärften, d.h., genaueren Betrachtung der Problematik und sachgerechten Behandlung dieser Verfahren im Strafprozess beitragen kann, um vorschnellen (freisprechenden) Urteilen vorzubeugen.
Wir meinen auch, dass eine weitergehende Professionalisierung der Beweissicherung nötig ist. Ein erster Anfang ist u.a. in Hessen mit (ärztlichen) Untersuchungsfragebögen zur Befunderhebung gemacht. Ein Erfassungsbogen (mit knapp 200 Fragen), der nach jahrelanger Vorarbeit der Frauennotrufe, in Hessen über das Ministerium an Krankenhäuser und Arztpraxen ausgegeben wurde und verpflichtend genutzt werden soll, um „Beweismittel und Spuren“ objektiv und gerichtsverwertbar zu sichern.
Von einer weitergehenden Professionalisierung der Beweissicherung versprechen wir uns eine gesicherte, unantastbare Beweislage. Es wäre auch daran zu denken, die PDVs ( Polizei-Dienstvorschriften) entsprechend anzupassen.
Vor einer Professionalisierung der psychosozialen Begleitung versprechen wir uns, eine – soweit in den Umständen möglich – eine psychisch-stabile Zeugin, auf deren Aussageverhalte nicht eingewirkt wurde. Und die nicht durch die Betreuung zusätzlich verängstigt wird.
Wir FORDERN:
- Die Gleichstellung der Rechte der Nebenklage mit denen der Verteidigung, insbesondere was die Anwesenheit angeht, um für die Zukunft zu verhindern, dass die Nebenklage durch die Terminkollision ausgehebelt wird.
- Die Beteiligung an verfahrensbeendenden Absprachen (dem Deal) und allen Verfahrenseinstellung.
- Wir fordern die Streichung der Rechtsmittelbeschränkung der Nebenklage in der StPO
- Wir beantworten die Frage: Raten wir bei Vergewaltigung generell von Strafanzeigen ab, mit NEIN. Schon um nicht an einer Verschleierung und Erhöhung der Dunkelziffer bei Vergewaltigung mitzuwirken.
Annahme: ja mit 2 Enthaltungen
Resolution Forum 2 – Gender Pay Gap
Der 37. feministische Juristinnentag fordert:
- Einführung eines Klagerechts für die Antidiskriminierungsstelle bei mittelbarer Diskriminierung
- die Einführung eines Verbandsklagerechts im Bereich der Entgeltdiskriminierung
- ein Gesetz zur effektiven Durchsetzung der Entgeltgleichheit
- Änderung des HGB, sodass im Geschäftsbetrieb eines Unternehmens in anonymisierter Form die Entgeltstrukturen in Unternehmen für die verschiedenen Ebenen nach Männern und Frauen getrennt ausgewiesen werden müssen
- die Einführung eines allgemeinen, branchenübergreifenden Mindestlohns
Arbeitsarrangements und Rückkehrrechte: Neue Impulse durch die Mutterschutz- und Elternzeitrichtlinie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf?
Der 37. FJT fordert den Gesetzgeber auf, die EU-Richtlinie 2010/18 zum Elternabend fristgerecht umzusetzen und dabei insbesondere Möglichkeiten zur Durchsetzung von Arbeitsarrangements unabhängig von der Arbeitszeitsreduzierung zu schaffen.
Annahme mit 3 Enthaltungen
Stellungnahme des 36. Feministischen Juristinnentages
zur aktuellen Diskussion um Gewalt in Institutionen, Köln den 2. Mai 2010, einstimmiger Beschluss des Abschlussplenums
Vorbemerkungen
Vor über 30 Jahren hat die Frauenbewegung eine Diskussion über interpersonale Machtverhältnisse und Gewalt angestoßen. Diese gewinnt aufgrund der Vorkommnisse in der Odenwaldschule und kirchlichen Einrichtungen wieder an Aktualität und Richtigkeit.
Betroffen von patriarchalen, männerdominierten Machtverhältnissen sind demnach nicht nur Frauen, sondern auch Kinder. Eine besondere Gefahr gewalttätiger Übergriffe besteht in familiären und hierarchischen Abhängigkeitsverhältnissen, wo 90% der sexualisierten Gewalttaten stattfinden – ganz überwiegend mit Mädchen als Opfer der Übergriffe.
Als Antwort auf diese Erkenntnisse und Erfahrungen sind schon vor 30 Jahren Frauen- und Mädchenberatungsstellen gegründet und institutionalisiert worden, die über wertvolles Fachwissen und Kompetenzen bei der Prävention von und der Intervention gegen Gewalt verfügen. Diese Ressource muss in der jetzigen Diskussion genutzt und gestärkt werden.
Wir fordern, dass diese erfahrenen Beratungsstellen dauerhaft finanziell abgesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Deren Fachfrauen sind am Runden Tisch prominent zu beteiligen. Sie sollten vom „Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch“ beauftragt werden, Mindeststandards für öffentlich geförderte Einrichtungen zu entwickeln.
Darüber hinaus fordern wir:
1.
Ein subjektiver Rechtsanspruch der Betroffenen auf die notwendige und gewünschte Unterstützung muss rechtlich etabliert werden
Gedacht ist zum Beispiel an ein Recht auf:
- Aufklärung und umfassende Dokumentation des Sachverhalts,
- Beratung und Therapie,
- alle subjektiv erforderlichen Formen der Wiedergutmachung – wie z.B. ein Gespräch mit dem Täter,
- Leistungen zur Wiedergewinnung von Lebensfreude.
2.
Zur Finanzierung dieses Rechtsanspruchs wird ein Fonds eingerichtet,
der gespeist wird aus:
- einer Umlage, in die entsprechende Institutionen, insbesondere solche, die mit Wohnangeboten für Minderjährige und Erwachsene verbunden sind, einzahlen,
- Geldstrafen und Geldbußen als Folge von Gewaltdelikten.
3.
Institutionelle Garantien sind zu formulieren
Institutionen, in denen ein besonderes Risiko des Machtmissbrauchs besteht, müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Gewalt zu verhindern und eine frühzeitige und umfassende Aufklärung von Übergriffen zu ermöglichen. Denkbare Formen sind:
Rotes Telefon, Ombudspersonen, Einbeziehung von erfahrenen Beratungsstellen, Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen.
Die Institutionen müssen durch Vorgaben für die Qualifikation des Personals, Auflagen bei der Betriebserlaubnis, die Heimaufsicht sowie Finanzierungsvorbehalte bei Zuwendungen und Leistungsverträgen kontrolliert werden.
4.
Aus- und Weiterbildungscurricula müssen das Thema Gewalt aufgreifen
Verbindliche Aufnahme von Erkenntnissen über sexuelle und körperliche Gewalt sowie Vermittlung von Handlungskompetenz in Aus- und Fortbildung von Polizei, Justiz sowie sozialen, pädagogischen und medizinischen Berufen.
5.
Forderungen zum Strafverfahren und Strafrecht
Korrektur nachteiliger Entwicklungen z.B.:
- in der Rechtsprechung zum Fortsetzungszusammenhang und zu Glaubhaftigkeitsgutachten (sog. „Nullhypothese“),
- Wiederherstellung der Rechtsmittelbefugnis der Nebenklägerin und der
- Nebenklagebefugnis bei Beleidigung.
- Ausschöpfen vorhandener rechtlicher Möglichkeiten, wie z.B.
- Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistungen und
- Unterlassungsdelikten aufgrund von Garantenpflichten bei Verstoß gegen institutionelle Sorgfaltspflichten.
- Gesetzliche Neuregelungen:
- Zustimmungspflicht der Verletzten bei Einstellungen nach §§ 153 StPO,
- Überprüfung der Angemessenheit sexualstrafrechtlicher Vorschriften und Verjährungsregelungen im Lichte der jüngsten Vorfälle z.B. bezüglich der Strafbarkeit sexualisierter Übergriffe.
Resolutionen des 35. Feministischen Juristinnentags am 10. Mai 2009 in Berlin
Inklusion statt Integration
Der Nationale Integrationsplan, dessen 1. Fortschrittsbericht dieses Jahr erschien, basiert auf zwei problematischen Konzepten: Nation und Integration. Beide Begriffe setzen ein homogenes, statisches Konzept von Mehrheitsgesellschaft voraus und formulieren im Ergebnis eine Bringschuld der Migrantinnen und Migranten, ohne den Rassismus und Sexismus als gesamtgesellschaftliche Strukturmechanismen zu thematisieren.
Gleichzeitig werden Migrantinnnen und Migranten als anders und spezifisch problembehaftet homogenisiert und stigmatisiert, z.B. durch die Form der Thematisierung von Gewalt gegen Frauen in Privatbeziehungen. Wie die repräsentative Gewaltstudie der Bundesregierung aus diesem Jahr aber zeigt, ist dies ein Phänomen, das in allen gesellschaftlichen Gruppen und Schichten vorkommt. Es kann daher nur darum gehen, auf der Basis von Menschenrechten die gleiche Teilhabe und Erweiterung von Handlungsmöglichkeiten aller Frauen (und Männer) in dieser Gesellschaft zu erreichen und Barrieren zu beseitigen.
Dies bedeutet für uns, anhand folgender Rechte diese Forderungen zu formulieren:- Freizügigkeit für alle – Wegfall der Residenzpflicht;
- Bildung für alle – keine Meldepflichten für Schulen etc. Kostenlose Sprachkurse für alle, kein Sprachnachweis vor der Einreise (erleichterte), Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse;
- Teilhabe für alle – aktives und passisves Wahlrecht, zumindest auf kommunaler Ebene, Programme und Strategien zur Verbesserung der Repräsentation in Gesellschaft und (Rechts-)Wissenschaft, z. B. positive Maßnahmen, Zusammenarbeit mit MSDs, erleichterter Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit;
- Freiheit von Gewalt für alle – unabhängiger Aufenthaltstitel für nachziehende Ehe- und Lebenspartner-innen, bedürfnisorientierter und effektiver Zugang zu Beratung und Schutz;
- Gesundheit für alle – freier Zugang zu Gesundheitsdiensten unabhängig vom Aufenthaltsstatus;
- Gleichheit in der Existenzsicherung – Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes;
- Freies Geleit in allen Justiz- und Verwaltungseinrichtungen, kein Melderecht an die Ausländerbehörden.
Reform des Transsexuellengesetzes
Aus Anlass der anstehenden Reform des Transsexuellengesetzes kritisiert der 35. Feministische Juristinnentag die Pathologisierung von Lebensweisen und Geschlechtsidentitäten, die von herrschenden Geschlechtsnormen abweichen.
Krank sind nicht die Personen, die nach ihren eigenen Entwürfen leben wollen, sondern Verhältnisse, die nicht über zwei Grundmodelle hinausdenken können.
Wir weisen solche binären Logiken zurück und kritisieren die massiven Einschnitte in Körper, Persönlichkeitsrechte und die sexuelle Selbstbestimmung, um eine solche Geschlechterordnung aufrecht zu erhalten.
Es reicht keinesfalls aus, „Betroffenengruppen“ in die bestehende Geschlechterordnung „toleranzpluralistisch“ zu integrieren und beim Erstreiten eines weniger martialischen Transsexuellengesetzes stehen zu bleiben. Emanzipatorische Ansätze verfolgen das Ziel, Normierungslogiken und mit solchen Differenzziehungen verbundene Ein/Ausgrenzungsstrukturen zu überwinden. Denn die Art und Weise, wie ich mich entscheide, mein Leben zu gestalten, findet in machtvollen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen statt. Diese einfach auszublenden und eine individuell verantwortete Selbstbestimmung auszurufen, greift zu kurz.
Ziel ist es, rechtliche und gesellschaftliche Verhältnisse zu schaffen, in denen Menschen real und nicht nur auf dem Papier und im Rahmen von zwei starren Modellen ihre Lebensweise selbst bestimmen können – das ist unter einem gehaltvollen Persönlichkeitsrecht zu verstehen.
Internetdatenbank mit Urteilen zum AGG
Der 35. Feministische Juristinnentag fordert die Bundesregierung auf, in einer zentralen und barrierefrei zugänglichen Datenbank alle rechtlichen Grundlagen zum Schutz vor Diskriminierung und alle hierzu ergangenen Entscheidungen zu veröffentlichen und diese allgemein bekannt zu machen.
Als Vorbild könnte die entsprechende Internetplattform der Gleichstellungsbüros in der Deutschschweiz dienen: www.gleichstellungsgesetz.ch.
