Programm 37. Feministischer Juristinnentag
6. - 8. Mai 2011 an der FH Frankfurt/Main
Freitag, 6. Mai 2011
16.00-17.30 Uhr (Treffpunkt Tagungsbüro, Freitag 16.00 Uhr)
Führung durch den ehemalige Polizeigewahrsam Klapperfeldstraße im Justizviertel
Kulturinitiative Faites votre jeu, Frankfurt/M.
16.30-17.45 Uhr (Treffpunkt Tagungsbüro, Freitag 16.30 Uhr)
Führung durch den jüdischen Friedhof
16.00-17.30 Uhr
Geschichte und Struktur des FJT für Neueinsteigerinnen
Lena Foljanty, Referendarin, Frankfurt/M.
Der Workshop dient als Einführung in die feministische Rechtswissenschaft und Praxis und will zugleich einen Einblick in die Geschichte des FJT geben. Angesprochen sind vor allem Frauen, die das erste Mal an einem FJT teilnehmen und Interesse an einem Blick hinter die Kulissen haben.
18.00 – 19:30 Uhr
Eröffnungsveranstaltung
Grußwort von Bürgermeisterin Jutta Ebeling
Gender im Mainstream? – Über das schwierige Verhältnis von Amt und Mandat
Susanne Baer, Professorin, HU Berlin/University Michigan und Richterin am BVerfG
Theresia Degener, Professorin, Ev. FH Rh.-Westf.-Lippe/University of Western Cape und Mitglied des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Moderation: Dagmar Oberlies, Professorin, FH Frankfurt/M.
Im Gespräch mit Susanne Baer, die gerade als erklärte Feministin und erste verpartnerte Richterin ins BVerfG gewählt wurde, und Theresia Degener, die als Mitglied der Ad-hoc-Kommission zunächst die UN-Behindertenkonvention maßgeblich mit verhandelt hat und jetzt in den Ausschuss der VN gewählt wurde, der die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht, soll diskutiert werden, was es bedeutet, nicht nur als „fachlich brillant“ (Die ZEIT über Susanne Baer) oder als „national und international anerkannte Expertin“ (Deutscher Behindertenrat über Theresia Degener), sondern als „Hoffnungsträgerin“ oder gar „Vertreterin“ einer Bewegung in solche Ämter gewählt zu werden.
Samstag, den 7. Mai 2011
9.00 – 10:30 Uhr
AG 1 - Eheverträge nach der Unterhaltsrechtsreform
Harriet Hoffmann-Baasen, RAin und Notarin, Berlin; Jutta Kassing, RAin, Bochum
Im dritten Jahr nach der Änderung des Unterhaltsrechts zeigt die Entwicklung der Rechtsprechung, dass vor allem die Ansprüche von Frauen mit Kindern von vielen "wenn und aber" begleitet werden: ehebedingte Nachteile, Begrenzung und Befristung. Gerichte entscheiden zunehmend auf der Grundlage von eigenen Fiktionen, Prognosen und subjektiven Einschätzungen; die tatsächlichen Lebensverhältnisse treten in den Hintergrund. Die AG beschäftigt sich mit der Frage, wie durch die Konkretisierung vorhandener und die Schaffung eigener Unterhaltstatbestände in Eheverträgen zeitig Vorsorge getroffen werden kann.
AG 2 - Opferentschädigungsgesetz
Anna Grundel, wiss. Mitarb. im Projekt „Opferentschädigungsgesetz“, FH Fulda; Katrin Auer, BMAS, Berlin
In die Diskussion um die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten ist von vielen Seiten Bewegung gekommen, sowohl dadurch, dass die Situation von Gewaltopfern in der allgemeinen Öffentlichkeit bewusster wurde, als auch durch die Entwicklungen im Sozialen Entschädigungsrecht selbst.
In der AG werden Ergebnisse aus einem empirischen Forschungsprojekt vorgestellt, das 216 Anträge von Opfern interpersoneller Gewalt genauer untersuchte. Neben den Gründen für die Ablehnung von Anträgen wurde die Frage untersucht, ob die Nachweisbarkeit des Angriffs durch eine verbesserte ärztliche Dokumentation erhöht werden könnte. Darauf aufbauend sollen aktuelle politische und gesetzgeberische Entwicklungen dargestellt und Positionen zu einer Neugestaltung der Opferentschädigung diskutiert werden.
AG 3 - „Bei Vergewaltigungen raten wir von Strafanzeigen ab !“ Aktuelle Themen der Nebenklage
Waltraut Verleih, RAin, Frankfurt/M.; Edith Lunnebach, RAin, Köln; Christina Clemm, RAin, Berlin
Trotz jahrelanger gesetzlicher Stärkung von Opferrechten geht der Trend hin zu staatsanwaltschaftlichen Verfahrenseinstellungen und Freisprüchen; Verurteilungen sind rar, Erniedrigungen der Geschädigten häufig.
In der AG berichten 3 Praktikerinnen, die sowohl Nebenklagen vertreten als auch verteidigen, welche Strategien sie entwickeln, Mandantinnen in den Nebenklageverfahren sinnvoll und erfolgreich zu vertreten.
AG 4 - Mittelbare Diskriminierung im Einkommensteuerrecht: Die Besteuerung der zusätzlichen Alterssicherung
Ulrike Spangenberg, Juristin, Wissenschaftlerin und Beraterin zu Gleichstellungsrecht, Gender Mainstreaming und Gender Budgeting, Berlin
Die gleichstellungsrechtliche Kritik der Einkommensbesteuerung beschränkt sich in der Regel auf das Ehegattensplitting und die steuerliche Berücksichtigung von kindbedingten Aufwendungen. Am Beispiel der mit dem Altersvermögensgesetz eingeführten steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten und betrieblichen Alterssicherung wird exemplarisch das Problem mittelbarer Diskriminierung im Einkommensteuerrecht konkretisiert.
AG 5 - Vaterschaftsanfechtungen durch die Behörde
Barbara Wessel, RAin, Berlin
Seit 2008 machen staatliche Behörden Gebrauch von dem ihnen neu eingeräumten Recht Vaterschaftsanerkennungen anzufechten, wenn durch die Anerkennung für ein ausländisches Kind der/dem ausländischen Mutter/Vater ein Aufenthaltsrecht vermittelt wird. In der AG sollen die praktischen und rechtlichen Folgen für betroffene Kinder, Mütter und Väter erörtert und die Interventionsmöglichkeiten anhand der bisherigen Rechtsprechung der Familiengerichte vorgestellt und diskutiert werden.
AG 6 - Nur scheinbar neutral und eindeutig – Welche Anforderungen stellen mittelbare und mehrdimensionale Diskriminierung an Gesetzgebung und Rechtsdurchsetzung?
Susanne Dern, Professorin, HS Esslingen; Ute Sacksofsky, Professorin, Uni Frankfurt/M.
In der AG werden zwei Gutachten für die Antidiskriminierungsstelle zur mittelbaren und mehrdimensionalen Diskriminierung vorgestellt und im Hinblick auf die Relevanz theoretischer Fragestellungen und Konzepte für die Rechtsdurchsetzung diskutiert.
10:45 – 13:00 Uhr
Forum 1 - Prinzip Hoffnung: Rechtsideale und Lebenswirklichkeit im Familienrecht
Jutta Bahr-Jendges, RAin und Notarin, Bremen; Sigrid Andersen, wiss. Referentin Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. Berlin; Ulrike Schmauch, Professorin, FH Frankfurt/M.; Sabine Schutter, Deutsches Jugendinstitut, München
Moderation Ina Feige, RAin und Mediatorin, Leipzig
Ankündigungstext Das Familienrecht geht zunehmend nicht mehr von einem Modell gescheiterter Beziehungen und scheiternder Kommunikation aus, vielmehr prägt das Ideal eines herrschaftsfreien Diskurses die jüngsten Änderungen im Familienrecht: gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung, Gleichstellung aller Eltern im Unterhaltsrecht, 'Gleichberechtigung' durch Erwerbsobliegenheiten trotz Kinderbetreuung – und jetzt noch die (selbstverständliche) elterliche Sorge des nicht-ehelichen Vaters.
Diskutiert wird, inwieweit dieses bürgerliche Beziehungsideal von der Wirklichkeit/Praxis entfernt ist, wie sich das Spannungsverhältnis von Rechtsideal und Lebenswirklichkeit in familiengerichtlichen Verfahren bemerkbar macht und ob (und wenn ja, wie) es rechtspolitisch bzw. im Beratungsalltag (auf)gelöst werden kann. Bei all dem wird sich die Frage, ob eheliche und nicht-eheliche Beziehungen, alleinige und gemeinsame Sorge bzw. verschieden- und gleich-geschlechtliche Beziehungen 'gleich' sind, als roter Faden durch die Diskussionen ziehen.
Forum 2 - Gender Pay Gap: Diskriminierung oder Entscheidung?
Renate Augstein, Unterabteilungsleiterin Gleichstellung und Chancengleichheit, BMFSFJ, Berlin; Carolin Schnabel, Relationship Managerin, Corporates & Markets und Präsidentin des Frauennetzwerkes der Commerzbank AG, Frankfurt/M.; Gabriele Ulbrich, Ressort Frauen- und Gleichstellungspolitik beim Vorstand bei der IG Metall, Frankfurt/M.; Marlene Schmidt, RAin und Professorin, Frankfurt/M.
Moderation Ute Sacksofsky, Uni Frankfurt/M.
Beim Gender Pay Gap zählt Deutschland zu den Schlusslichtern in der EU. Zur Erklärung verweisen Studien auf Erwerbsunterbrechungen und den stark segregierten Arbeitsmarkt. Es sollen die Erkenntnisse zu den Ursachen der Lohnungleichheit dargestellt werden (Ulbrich). Insbesondere interessiert dabei die Frage, wie die empirischen Daten im Hinblick auf Klagen wegen mittelbarer Diskriminierung belastbar sind. Daran anschließend wird die Frage nach betrieblichen Maßnahmen (Schnabel), politischen Interventionen (Augstein) und anwaltlichen Möglichkeiten (Schmidt) diskutiert.
Forum 3 - Unabhängige Aufklärerinnen – und was sie zu berichten haben ...
Claudia Burgsmüller, RAin, Wiesbaden, (für die Odenwaldschule); Julia Zinsmeister, Professorin, FH Köln und Petra Ladenburger, RAin, Köln, (für das Aloisiuskolleg, Bonn)
Moderation: Malin Bode, RAin, Bochum
Feministische und frauenpolitisch engagierte Anwältinnen waren an maßgeblichen Stellen mit der Aufklärung sexueller Missbrauchsvorwürfe in kirchlichen und schulischen Einrichtungen betraut. In diesem Forum sollen die wichtigsten Ergebnisse der unabhängigen Untersuchungen und die daraus gezogenen rechtlichen Konsequenzen dargestellt werden. Darüber hinaus sollen eigene Schlussfolgerungen zum Umgang mit Betroffenen sowie weitergehende rechtspolitische Forderungen diskutiert werden.
Forum 4 - Feministische Rechtstheorie
N.N. (Call for Papers)
Moderation:Ulrike Müller, wiss. Mitarb., FU Berlin
Was ist heute Gegenstand feministischer Rechtstheorie? Befasst sie sich mit Rechtspolitik, Rechtsprechung, Rechtsphilosophie, Rechtskultur, Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie? Welche Themen sind zentral, welche spielen keine Rolle (mehr)? Oder ist feministische Rechtstheorie ohnehin von gestern, weil es heute um Diversity Studies, um Antirassismus, um postkoloniale Theorie und queer theory oder grundsätzlich um kritische Rechtstheorie geht? Auf den FJT’s ist immer wieder über feministische Rechtstheorie diskutiert worden – 2011 wollen wir bilanzieren, wo diese Debatten heute stehen.
13.00 – 14:30 Uhr Mittagspause
14:30 – 16:00 Uhr
AG 7 - Lebensplanung und Unterhaltsrecht
Suanne Pötz-Neuburger, RAin, Mediatorin (BAFM), Hamburg
Gesetz und Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht beschäftigen uns im Hinblick auf die Erwerbsbiographien von Familienfrauen, die oft von Brüchen und Unterbrechungen geprägt sind - nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch in der künftigen Lebensplanung. Was bedeutet das für ihre Unterhaltsabsicherung?
AG 8 - Arbeitsarrangements und Rückkehrrechte: Neue Impulse durch die Mutterschutz- und Elternzeitrichtlinie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf?
Stefanie Porsche, wiss. Mitarb. Uni Halle/Wittenberg; Susette Jörk, RAin Leipzig
In der AG werden die aktuellen europäischen Regelungen zur Vereinbarkeit von Familien- bzw. Privatleben und Beruf vorgestellt. Die neue Elternzeit-RiLi 2010/18/EU enthält das Recht auf eine befristete Änderung der Arbeitszeiten und/oder des Arbeitsarrangements. Der Begriff des Arbeitsarrangements ist insoweit offen, als dass er sich neben der Lage und/oder Dauer der Arbeitszeit auch auf den Arbeitsort und andere Gestaltungsformen beziehen kann. Diskutiert wird das Potential für das deutsche Recht und die anwaltliche Praxis auch unter Berücksichtigung von Mitbestimmungsrechten des Betriebs- bzw. Personalrats.
AG 9 - Gerichtspsychologische Gutachten
Milly Stanislawski, Gerichtspsychologin, Saarbrücken
In dieser Arbeitsgruppe wird eine Einführung in die Grundlagen und Methoden gerichtspsychologischer Begutachtungen gegeben, es werden Qualitätskriterien für gerichtspsychologische Gutachten herausgearbeitet, die sog. Realkennzeichen glaubhafter Aussagen näher erläutert, v.a. wird auf die Problematik der sog. 'Nullhypothese' des BGH im Hinblick auf kindliche Aussagen eingegangen sowie auf Erkenntnisse der Traumaforschung und ihre Auswirkungen auf Aussagen in gerichtlichen Verfahren (u.a. auch die Gefahr der Aussagebeeinflussung und Verfälschung durch Professionelle). Dabei geht es auch um familienrechtliche und aufenthaltsrechtliche Verfahren.
AG 10 - Rauchen und trinken allein erziehende Frauen? – Die Bemessung der Regelsätze aus frauenpolitischer Sicht
Ursula Fasselt, Professorin, FH Frankfurt
Im Jahr 2010 wurden die Regelleistungen des SGB II neu bemessen. Vergleichsgruppe waren die Geringverdienendenhaushalte, unterschieden wurde zwischen regelsatzrelevanten und nicht-regelsatzrelevanten Ausgaben. In der AG wird gefragt, ob diese Berechnungsmethode Frauen benachteiligt. Stichproben haben z.B. gezeigt, dass in Alleinerziehendenhaushalten fast 70% des Einkommens für fixe Kosten aufgewendet werden und dass es durchaus Unterschiede zwischen ‚männlichen’ und ‚weiblichen’ Alleinerziehendenhaushalten gibt. Auch geht es um die spezifischen Bedarfe von Kindern v. a . im Bereich Bildung.
AG 11 - Täterinnen
Gerlinda Smaus, Professorin, Faculty of Social Studies, Masaryk University, Brno/Uni Saarbrücken; Dagmar Oberlies, Professorin, FH Frankfurt/M.
Eine Auswahlbibliographie zum Thema 'Täterinnen' zeigt, dass nicht zuletzt die feministische Kriminologie durch ihr wissenschaftliches Interesse ein Bild der 'kriminellen Frau' als gewalttätiger Frau geschaffen hat. Am wesentlich größeren Teil (registrierter) weiblicher Kriminalität, der Eigentums- und Vermögenskriminalität, scheint es jedoch kaum wissenschaftliches Interesse zu geben. In der AG werden die empirischen Befunde zur weiblichen Kriminalität dargestellt und darauf aufbauend eine Theorie weiblicher Kriminalität skizziert. Darüber hinaus wird die Frage erörtert, wie (feministische) Kriminologie an der gesellschaftlichen Genese von 'Kriminalität' mitwirkt.
AG 12 - Intersektionalität
Melanie Bittner, Erziehungswiss. und Gender-Expertin
Die Verschränkung mehrerer Machtverhältnisse wird seit einiger Zeit insbesondere in den Gender Studies unter dem Schlagwort Intersektionalität diskutiert. In dieser AG werden verschiedene rechts- und sozialwissenschaftliche Konzepte von Intersektionalität vorgestellt. Dabei wird der Fokus darauf liegen, was die unterschiedlichen Konzepte zum Verständnis mehrdimensionaler Diskriminierung beitragen können.
16:30 – 17:00 Uhr
Zwischenplenum - Diskussion der Forderungen aus den Foren
Moderation: Ulrike Birzer, RAin, Berlin
Im Anschluss:
Filmvorführung: Mencari Kartika
Sport - Bewegung in der Halle oder bei gutem Wetter draußen (siehe Aushang vor Ort)
Ab 19.00 Uhr: Buffet und Tanz
Sonntag, den 8. Mai 2011
9.00 – 10:30 Uhr
Forum 5 - Innere Sicherheit
Dominique Grisard, Zentrum Gender Studies; Uni Basel; Visiting Scholar, University of Chicago;
Alexandra Goy, RAin und Notarin, Berlin; Julia Bernstein, Vertretungsprofessorin Erziehungs- und Kultursoziologie, Uni Köln
Die Referentinnen werden den Begriff der 'Inneren Sicherheit' jeweils aus dem Blickwinkel ihres Arbeits- und Forschungsschwerpunktes (Terrorismus, häusliche Gewalt und Migration) skizzieren. Danach soll es um die Frage gehen, wie es sein kann, dass der Begriff für die Gefährdungen des Staates monopolisiert wurde und was darin über Wichtigkeit und Gewichtung von Bedrohungspotentialen zum Ausdruck kommt. Schließlich, ob es sinnvoll ist, diesen Begriff zu reklamieren.
11.00 – 13:00 Uhr
Abschlussplenum - Rechtspolitische Forderungen des 37. FJT und Ausblick auf den 38.FJT
Berichterstattung aus Foren und Arbeitsgruppen
Weitere Räume sind samstags und sonntags vorhanden, sodass bei Interesse Diskussionen fortgesetzt und Austausch-AGs durchgeführt werden können.
Bewerbungsmaterialien (Plakate, Postkarten, Programmhefte) können kostenfrei über info@feministischer-juristinnentag.de bestellt werden.
Kontakt zur Inhaltsgruppe
inhaltsgruppe@feministischer-juristinnentag.de
(Für organisatorische Fragen z.B. zur Veranstaltungsvorbereitung, Technik, Referentinnenunterkunft etc. bitte orgagruppe@feministischer-juristinnentag.de anschreiben)
